Creative Commons und kommerzielle Nutzung
Aktuell wabert ein etwas merkwürdiger Fall durch das, was manche als „Blogosphäre“ bezeichnen: Ein FAZ-Blogautor verliert sein Blog nach anscheinend wiederholtem Verstoß gegen Creative-Commons-Lizenzen. In der Diskussion darüber offenbaren einige Teilnehmer ein sehr simples und leider falsches Wissen über die Möglichkeiten und Einschränkungen der (kommerziellen) Nutzung von CC-lizensierten Inhalten.
Komplexität von CC-Lizenzen
Eine Reduktion des Themas auf die NC-Lizenzen – nicht-kommerzielle Nutzung – ist dabei der Sache wenig dienlich, auch wenn dieser Punkt eindeutig sein dürfte. Aber auch SA (Share Alike – Weitergabe unter gleichen Bedingungen) und vor allem ND (No Derivate Works – keine Bearbeitungen und abgeleitete Werke) schränken die Weiternutzungsmöglichkeiten zum Teil sehr stark ein. Wie die einzelnen Lizenzen ineinander greifen und welche Möglichkeiten dem Verwerter zustehen, hat Anfang des Jahres Harald Walker sehr schön in einer Tabelle zusammengefasst. Obwohl sich diese Tabelle primär an DJs freier Musik richtet, treffen die Informationen auch auf alle anderen Werke wie Texte oder Bilder zu.
Und gerade weil aus meiner eigenen Erfahrung das ND häufig untergeht, sei noch einmal betont: ND heißt nicht nur keine Bearbeitung, sondern auch keine abgeleiteten Werke. Ein abgeleitetes Werk in diesem Sinne ist z.B. ein DJ-Mix, eine Radiosendung oder ein bebilderter Blogartikel. Im Zweifelsfall gilt dabei immer noch der Leitspruch: Take the risk or take the phone.
Share Alike beim Bloggen auf kommerziellen Seiten
Die Weitergabe unter gleichen Bedingungen ist für Blogger auf kommerziellen Seiten wie z.B. der FAZ oder beim Freitag auch anders, als es auf den ersten Blick scheint: Die Einräumung eines (teilweise exklusiven) Nutzungsrechts an den Betreiber der Plattform beißt sich mit dem Gedanken der Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Auf der sicheren Seite ist der Blogger daher, wenn er es genau so hält, wie es Don Alphonso an der Blogbar beschreibt: Bild- oder Textrechte vorher klären und im Zweifelsfall Werke nur aus dem Redaktionssystem verwenden oder selbst etwas schaffen.
Creative Commons ist nicht schwierig zu verstehen, man muss nur die Lizenzen vorher genau lesen, im Zweifelsfall den Urheber kontaktieren und dessen Leistung respektieren.
Pingbacks
- Mein Beitrag zur „Blogosphäre“ - Roberts Kolumne
- 36C3-Vortrag zur Verwendung von CC-Lizenzen – frei²
1 2borg aus Duisburg schrieb am 25.09.2010 um 22:58 Uhr:
Hallo,
mag sein das du recht hast, aber ist es für die Akzeptanz von CC dienlich die Lizenz so streng auszulegen?
Gerade bei einem DJ Mix macht man ja eigentlich nichts anderes als den Titel abzuspielen und evt. noch beatsynchron einen anderen Track gleichzeitig. Ist das schon eine Bearbeitung? Harald Walker, den ich übrigens als Pionier der Szene sehr schätze, listet jedenfalls bei jedem Mix alle verwendeten Tracks auf. Genial - so findet man meist noch mehr Tracks die man vielleicht auch mag.
Ein noch viel größeres Problem hast du allerdings wenn jemand eine Lizenz zurückzieht um in Zukunft auf kommerziell zu machen. Dann fehlt dir nämlich der Nachweiß das das verwendete Werk jemals unter CC-Lizenz stand!
Deswegen ist CC noch nicht wirklich optimal, aber ein Weg in die richtige Richtung.
Bis die Nächte mal...
2 Robert von frei² aus dem FRK-Sendegebiet schrieb am 26.09.2010 um 15:47 Uhr:
In erster Linie entscheidet doch der Lizenzgeber, also der Urheber, welche CC-Lizenz er verwendet und wie er diese anwendet. Im Zweifelsfall gilt die goldene Regel:
Das finde ich dem Nutzer gegenüber fairer als die pauschale und bürokratische Geldscheffelei der Verwertungsgesellschaften. Das befreit aber nicht vom Respekt der Leistung des Künstlers gegenüber. Ich finde es nicht verwerflich, wenn dieser eine gewisse Kontrolle über sein Werk behalten oder mit seinem Werk auch Geld verdienen möchte.Die deutsche Übersetzung von nd halte ich für etwas unglücklich, wie ein Blick in den Lizenztext zeigt: Es geht eben nicht nur um die Bearbeitung eines Werkes, sondern auch um daraus abgeleitete Werke. Während die Bearbeitung bei einem DJ-Mix eher vernachlässigbar ist, korrekt, handelt es sich dabei aber immer noch um ein abgeleitetes Werk. Um die Namensnennung kommst du bei CC übrigens gar nicht herum, daher ist die Playlist ein Muss.
Eine CC-Lizenz zurückzuziehen gibt es in der Form „eigentlich nicht“. Trotzdem existiert in der Tat eine gewisse Rechtsunsicherheit, falls der Künstler sein Werk später mit Hilfe einer Verwertungsgesellschaft vermarkten möchte. Ich empfehle dazu diesen Phlow-Artikel über GEMA-Verwertung vs. CC-Lizenzen mit samt der anschließenden Diskussion. (Eine Zusammenfassung davon wollte ich auch noch schreiben …)