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GEMA-freie Musik im Aufwind

Eingestellt am 14. Juli 2012 um 22:31 Uhr » frei².de

Das wäre doch eine Schlagzeile: „GEMA-freie Musik im Aufwind.“ Vor kurzem hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, wie die GEMA mit vollem Namen heißt, einmal wieder die Begründung für eine alternative Verwertungsgesellschaft geliefert. Doch trotzdem ist GEMA-freie Musik, wie sie in dieser Radiosendung gespielt wird, immer noch lange nicht im Aufwind, sondern Nische, Untergrund, Indiependent, … Das soll nun allerdings nicht davon ablenken, dass die GEMA eben doch nicht das „Weltrepertoire an Musik“ vertritt.

Kosten für Diskotheken

Da war vor zwei Wochen zum einen die Diskussion um die geplanten Kosten für Lokale und Diskotheken, die diese an die GEMA in Zukunft entrichten sollen. Groß war die Diskussion über Kostensteigerungen von mehreren hundert Prozent, ohne dass davon im Zweifelsfall auch nur ein Euro an die gespielten Künstler ausgeschüttet wird. Stattdessen verdienen „außerordentliche Mitglieder“ immer an gespielter Musik, gleichgültig von wem und wo. Details dazu finden sich u.a. in der Artikelserie GEMA… nur wohin?

DJ- und Remix-Kultur vs. GEMA-Weltbild

Eines der in der Debatte um die neuen Kosten genannten Argumente zeigt die Unvereinbarkeit des GEMA-Weltbildes mit der DJ- und Remix-Realität auf: Ein DJ mischt aus ganz verschiedenen Musikstücken ein neues, großes, temporäres Werk für nur eine Nacht. Dabei stehen nicht irgendwelche Befindlichkeiten von Verlagen oder Verwertungsgesellschaften im Vordergrund, sondern die Musik für die Tanzfläche. Eine Playlist gibt es meist nicht, viele elektronischen Musiker veröffentlichen ihre Werke jenseits von Verwertungsgesellschaften, zum Teil können (wollen) die Urheber gar nicht ermittelt werden.

Doch genau diese Konstellation stärkt nur die oben genannten „außerordentlichen Mitglieder“ der GEMA: Denn entweder kann ich als Betreiber per Playlist tatsächlich die GEMA-Freiheit der ganzen Nacht nachweisen – oder erkaufe mit einem Pauschalvertrag weniger Bürokratie. (Mit Playlist und Einzelabrechnung würden übrigens kleine Künstler überhaupt vom gespielten Set profitieren.) Pauschalvertrag heißt allerdings, dass der gezahlte Beitrag gemäß des GEMA-Schlüssels unter den Mitgliedern aufgeteilt wird. Und davon profitieren nun einmal die „außerordentlichen Mitglieder“ am stärksten.

GEMA-Vermutung als wunder Punkt

Unterstützt durch die Möglichkeiten des Internets als weltweiter Quelle für Inhalte ist die Remix-Kultur im Aufwand. Es gibt DJ-Sets Podcasts, Sampler, Radiosendungen (wie diese), die ausschließlich auf der Weiterverwendung freier Inhalte basieren. Die GEMA-Vermutung unterstellt dabei allerdings jedem Urheber, dass seine Werke von einer Verwertungsgesellschaft vertreten werden möchten. Eigentlich wäre per Screenshot oder Link schnell der Gegenbeweis angetreten, doch verlangt die GEMA den bürgerlichen Namen eines Künstlers, um in ihrer Datenbank gerade nicht fündig zu werden. Ansonsten wird dem Urheber eben jener Vertretungsanspruch unterstellt.

Agenda für faire Nutzungsrechte

Um zu einer fairen Ausgestaltung von Nutzungsrechten – im Einklang mit dem Urheberrecht – zu gelangen, sind (mindestens) zwei Dinge notwendig: die Beweislastumkehr/Abschaffung der GEMA-Vermutung und eine alternative Verwertungsgesellschaft. Damit haben Urheber, die ihre Rechte gewahrt sehen möchte, die wirkliche Kontrolle über ihre Werke.


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