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Das Urheberrecht ist ein Urenkelrecht

Eingestellt am 26. Februar 2023 um 21:28 Uhr » frei².de

Nicht obwohl, sondern gerade weil diese Sendung freie Inhalte unterstützt, beschäftigt sie sich auch mit den Themen Urheber- und Verwertungsrechte.

Urheberrecht auf Fototapeten

Neuester Punkt auf die Nutzung fremder Werke zu verzichten, sind Fototapeten – zumindest, wenn man Fotos seiner eigenen Wohnung eventuell ins Internet einstellen möchte. Mit dem Kauf der Tapete erhält man nämlich nicht das Recht zur „Vervielfältigung mittels Fotografie“ und verwendet durch das veröffentlichte Foto die Tapete ohne Nutzungsrecht. Die einzige wirklich rechtssichere Möglichkeit hier ist auf Fotos keinerlei urheberrechtlich geschützten Dinge prominent abzulichten – oder besser gar keine urheberrechtlich geschützten Dinge überhaupt zu fotografieren. Aus dem gleichen Grund empfiehlt frei² auch für Podcasts oder andere musikalischen Zwecke ausschließlich freie Inhalte zu verwenden.

Absurd lange Schutzdauer

Und bis Inhalte frei werden, vergehen Jahrzehnte, mitunter bis 150 Jahre! Nach den Paragrafen 64 und 65 des Urheberrechtsgesetzes erlischt das Urheberrecht nämlich erst 70 Jahre nach dem Tod des letzten (Mit-) Urhebers. Wenn also eine 20-Jährige Person ein Werk erschafft und 100 Jahre alt wird, besteht das Urheberrecht darauf noch 70 weitere Jahre, mithin also insgesamt 150 Jahre.

Wenn die Person mit 50 Jahren Großelternteil, wird mit 80 Urgroßelternteil, profitieren diese Urgroßenkel noch bis zum Ende ihres eigenen Lebens vom Urheberrecht der Urgroßeltern. Wie die seit mehr als 50 Jahren tote (!) Person davon profitiert, beantwortet der Gesetzgeber leider nicht. Allerdings gibt es hier je nach Werk über mehrere Jahrzehnte lang keinen Anreiz selbst kreativ tätig zu werden, sondern die Früchte Verstorbener zu ernten. Das ist absurd.


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